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Fachbeitrag

Mobbing

Mobbing am Arbeitsplatz

Mobbing tritt meist situationsbedingt und unabhängig von Persönlichkeits-merkmalen der angegriffenen Person auf. Deshalb kann Mobbing alle betreffen. Die betroffene Person nimmt die Handlung subjektiv als feindselig wahr. Unter Mobbing wird eine eskalierende Konfliktentwicklung am Arbeitsplatz verstanden, bei der regelmässig und über einen längeren Zeitraum gezielte und krankmachende Angriffe, Feindseligkeiten und Schikanen erfolgen. Ob es sich bei einer schwierigen Situation um Mobbing handelt oder nicht, ist nicht immer eindeutig. Nicht jedes Fehlverhalten ist eine bewusste Mobbinghandlung. Um Mobbing zu erkennen, ist eine gesamthafte Betrachtung der Situation und ihrer Entstehung erforderlich.

Was ist Mobbing?

Mobbing (aus dem Englischen ‘to mob’ = anpöbeln, schikanieren) bedeutet, dass eine Person oder eine Gruppe am Arbeitsplatz von gleichgestellten, vorgesetzten oder untergebenen Personen über eine gewisse Zeit wiederholt schikaniert, belästigt, beleidigt, ausgegrenzt oder mit kränkenden Arbeitsaufgaben bedacht wird und mit der Zeit kontinuierlich in eine Unterlegenheitsposition gerät.

Der Zeitfaktor spielt bei Mobbing insofern eine Rolle, als dass man per Definition nur dann von Mobbing spricht, wenn Mobbing-Handlungen systematisch, häufig und wiederholt auftreten und sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. In der Fachwelt spricht man von Mobbing, wenn dies ca. einmal pro Woche über mind. etwa sechs Monate passiert.

Zentral ist die Abgrenzung von Mobbing zu anderen Konflikten. Mobbing ist eine spezifische Form von Konflikt, aber bei den meisten Konflikten handelt es sich nicht um Mobbing. Mobbing ist eine sehr destruktive Konfliktform, die sich durch Respektlosigkeit gegenüber den Werten der anderen Partei charakterisiert, Grenzen überschreitet und die persönliche Integrität verletzt. Im Gegensatz zu konstruktiv ausgetragenen Konflikten zielt Mobbing nicht auf die Verbesserung von zwischenmenschlichen Konflikten ab, sondern versucht im Gegenteil, die andere Partei auszuschliessen. Mobbing entsteht häufig aus verhärteten, nicht bearbeiteten und eskalierten Konflikten.

Der schwedische Arzt und Psychologe Heinz Leymann begründete den Begriff Mobbing mit einem Katalog von 45 Mobbinghandlungen, die in fünf Bereiche unterteilt werden:

  • Angriffe auf die Möglichkeit, sich mitzuteilen
    Vorgesetzte oder Arbeitskollegen schränken die Möglichkeit ein, sich zu äussern; anschreien, lautes Schimpfen; ständige Kritik an der Arbeit oder am Privatleben; Telefonterror; mündliche oder schriftliche Drohungen; Kontaktverweigerung durch abwertende Blicke, Gesten oder Andeutungen (ohne dass man etwas direkt ausspricht).
  • Angriffe auf die sozialen Beziehungen
    Mit Betroffenen wird nicht mehr gesprochen oder man lässt sich nicht ansprechen; Versetzung in einen Raum weitab von den Kollegen und Kolleginnen; Arbeitskollegen / Arbeitskolleginnen wird verboten, Betroffene anzusprechen; man wird wie Luft behandelt.
  • Angriffe auf das soziale Ansehen
    Über Betroffene wird hinter deren Rücken schlecht geredet; Verbreiten von Gerüchten und jemanden lächerlich machen; jemanden verdächtigen, psychisch krank zu sein oder jemanden zu einer psychiatrischen Untersuchung zwingen; sich über eine Behinderung lustig machen; jemanden durch Imitieren von Gang, Stimmen oder Gesten lächerlich machen; Angriff auf die politische und religiöse Einstellung; sich über das Privatleben oder die Nationalität eines Betroffenen lustig machen; jemanden zu Arbeiten zwingen, die das Selbstbewusstsein verletzen; den Arbeitseinsatz in falscher oder kränkender Weise beurteilen; Zurufen von obszönen Schimpfwörtern oder entwürdigenden Ausdrücken; sexuelle Annäherung oder verbale sexuelle Angebote gegen den Willen der betroffenen Person.
  • Angriff auf die Qualität der Berufs- und Lebenssituation
    Dem/der betroffenen Person keine, sinnlose, ständig neue oder kränkende Aufgaben zuweisen; Aufgaben zuweisen, die weit unter dem Können der betroffenen Person liegen oder die ihre Qualifikation übersteigen und sie diskreditieren.
  • Angriffe auf die Gesundheit
    Die betroffene Person zu gesundheitsschädlichen Arbeiten zwingen; körperliche Gewalt androhen oder ihr mit leichter Gewalt einen „Denkzettel“ verpassen; körperliche Misshandlungen oder sexuelle Handgreiflichkeiten; Anrichten von Schaden im Zuhause oder am Arbeitsplatz der betroffenen Person.
Was kann ich tun?

Wenn Sie das Gefühl haben, von Mobbing betroffen zu sein, müssen Sie vor allem aktiv werden statt sich zurückzuziehen! Nehmen Sie abweisendes und ausgrenzendes Verhalten am Arbeitsplatz ernst. Sagen Sie ihrem Gegenüber klar und deutlich, dass Sie sein/ihr Verhalten nicht akzeptieren. Holen Sie sich im privaten und beruflichen Umfeld moralischen und menschlichen Rückhalt. Wenn Sie vermuten, gemobbt zu werden, empfehlen wir Ihnen ein Tagebuch zu führen und die Vorfälle festzuhalten: Wer hat wann, was gemacht oder gesagt? Gab es einen Auslöser? Gibt es Zeugen oder Beweise? Bewahren Sie Beweismittel auf.

Wenn die Situation sich verhärtet und Sie andauernd von Mobbing-Handlungen betroffen sind, ohne dass es Aussicht auf eine konstruktive Lösung gibt, empfehlen wir Ihnen, sich beraten zu lassen. Reden Sie möglichst mit Ihrem Vorgesetzten oder der für Sie zuständigen HR-Person oder lassen Sie sich extern beraten. Handelt es sich tatsächlich um Mobbing am Arbeitsplatz, so ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet etwas dagegen zu unternehmen.

Wenn Sie Zeuge von Mobbing werden, dann sprechen Sie die betroffene Person auf die Vorfälle an. Ermutigen Sie sie aktiv zu werden und sich gegen die Angriffe zu wehren. Unternehmen Sie nichts gegen den Willen der betroffenen Person. Wenn es zu einer Untersuchung der Belästigungsvorwürfe kommt, können Sie sich als Zeuge zur Verfügung stellen.

Zeigen Sie Zivilcourage. Vermeiden Sie es, bei schikanierenden Sprüchen und Witzen mitzulachen. Sagen Sie, dass Sie das nicht lustig finden.

Wohin kann ich mich wenden?

Betriebsinterne Meldung
Falls möglich, wenden Sie sich zuerst an Ihren Vorgesetzten. Falls Sie dies nicht wünschen oder nicht können, bieten Ihnen im Normalfall auch die Ansprechpersonen von Human Resources Unterstützung an. Personen im Betrieb sind dazu verpflichtet, ihre Meldung ernst zu nehmen und zu bearbeiten.

Vertrauliche Beratung (ohne Interventionspflicht)
Falls solche in Ihrem Unternehmen benannt sind, wenden Sie sich an die internen Vertrauenspersonen. Diese beraten und unterstützen Sie vertraulich.
Als externe Anlaufstelle für Verletzungen der persönlichen Integrität steht Ihnen die Mitarbeitendenberatung der Movis AG zur Verfügung. Melden Sie sich bei den Beratungspersonen, die für Ihr Unternehmen zuständig sind oder unter Telefon +41 848 270 270 (24 Stunden / 7 Tage erreichbar).

Welche Konsequenzen hat Mobbing?

Bei von Mobbing betroffenen Personen kann anhaltender und zunehmender Stress entstehen. Die meisten direkt Betroffenen leiden unter depressiven Verstimmungen, Konzentrations- und Schlafstörungen, sinkendem Selbstwertgefühl, Schuldgefühlen etc. Sicher ist zudem, dass die Leistung und Motivation nachlassen und dass die Absenzen infolge von Krankheit zunehmen.

Personen, die Arbeitskollegen oder Arbeitskolleginnen nachweislich gemobbt haben, müssen mit Sanktionen durch den Arbeitgeber rechnen. Je nach Schweregrad der Verfehlung ist mit einem Verweis bis hin zur Entlassung und einem Eintrag in die Personalakte zu rechnen.

Personen, die Arbeitskollegen und Arbeitskolleginnen nachweislich und zu Unrecht des Mobbings bezichtigen, um ihnen bewusst Schaden zuzufügen, haben mit denselben Sanktionen wie eine des Mobbings überführte Person zu rechnen.

Was sagt das Gesetz?

OR Art. 328: Fürsorgepflicht
Die Arbeitgebenden haben im Arbeitsverhältnis die Persönlichkeit der Arbeitnehmenden zu achten und zu schützen, auf dessen Gesundheit gebührend Rücksicht zu nehmen und für die Wahrung der Sittlichkeit zu sorgen.

ArG Art. 6: Gesundheitsschutz
Die Arbeitgebenden haben alle notwendigen Massnahmen zu treffen, um den Gesundheitsschutz zu wahren und zu verbessern und die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gewährleisten.

Erkundigen Sie sich, welche Personalreglemente bzw. Personalgesetze bei Ihnen im Betrieb gelten. Diese geben Auskunft über die betrieblichen Abläufe und Verhaltensregeln auch bei Mobbing.

Beratung und Unterstützung

Movis berät und unterstützt Unternehmen rund um das Thema „Schutz der persönlichen Integrität». Für die Mitarbeitenden unserer Kunden sind wir Anlaufstelle, indem wir Beratung und Unterstützung für Betroffene anbieten.

Für Vorgesetzte und HR bieten wir unsere Unterstützung bei der Konfliktlösung wie auch konkrete Abklärungen bei Verdacht auf eine Verletzung der Integrität an.