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Fachbeitrag

Sexuelle Belästigung – für Vorgesetzte und HR

Eine oft tabuisierte Realität

Sexuelle Belästigung umfasst unerwünschte, sexuell bestimmte Verhaltensweisen, welche die Würde einer Person verletzen. Sexuelle Belästigung kann verbal, nonverbal oder physisch erfolgen und betrifft alle Geschlechter.

Ausschlaggebend ist immer das Empfinden der belästigten Person, nicht die Absicht der belästigenden Person.

Wann spricht man von sexueller Belästigung?

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist jede Handlung mit sexuellem Bezug, die von der betroffenen Person unerwünscht ist und diese in ihrer Würde verletzt. Bei sexueller Belästigung werden die persönlichen Grenzen und die Integrität der betroffenen Person missachtet. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz darf nicht mit einer einvernehmlichen Annäherung verwechselt werden. Eine solche beruht auf gegenseitigem Interesse und beidseitigem Einverständnis und ist für die Beteiligten angenehm. Sexuelle Belästigung ist hingegen immer von einer Seite her unerwünscht. Es handelt sich um einen Übergriff – und oft um Machtmissbrauch.

Welche Verhaltensweisen gelten als sexuelle Belästigung?
  • Unangebrachte oder anzügliche Bemerkungen über Aussehen oder Kleidung
  • Sexuelle Witze, Gesten oder Bemerkungen
  • Verbreiten sexueller Inhalte oder Bilder ohne Zustimmung
  • Unerwünschte Berührungen oder Annäherungsversuche
  • Aufdrängen von romantischen oder sexuellen Begegnungen
  • Explizite oder versteckte Drohungen bzw. Belohnungen im Zusammenhang mit sexuellen Gefälligkeiten

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