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Bedrohung und Gewalt
Ob verbale Angriffe, Einschüchterungen oder gar körperliche Übergriffe: Gewalterfahrungen lösen Ohnmachtsgefühle aus und erschüttern das Sicherheitsgefühl von Betroffenen.
Gewalt am Arbeitsplatz darf nicht toleriert werden. Wenn Sie betroffen sind, gibt es Möglichkeiten, sich zu schützen und Unterstützung zu erhalten.
Bedrohung und Gewalt können viele Gesichter haben. Dazu gehören verbale Angriffe, Drohungen, Stalking sowie körperliche Gewalt. Auch wiederholte Einschüchterungsversuche oder das bewusste Erzeugen eines unsicheren Arbeitsumfeldes können darunterfallen.
Wenn Sie Gewalt am Arbeitsplatz beobachten: Zeigen Sie Zivilcourage! Machen Sie deutlich, dass Sie das Verhalten nicht tolerieren. Unterstützen Sie Betroffene, indem Sie ihnen zuhören, sie ermutigen, Vorfälle zu melden, und selbst als Zeugin oder Zeuge auftreten. Gemeinsam können Sie sich für ein sicheres Arbeitsumfeld einsetzen.
Es gibt bei Bedrohung und Gewalt verschiedene rechtliche Schutzmassnahmen. Abhängig von der Art der Gewalt oder Bedrohung können Strafanzeigen wegen Beleidigung, Nötigung, Bedrohung oder Körperverletzung gestellt werden. Zudem gibt es arbeitsrechtliche Schutzmechanismen, die Ihr Arbeitgeber umsetzen muss.
Unsere Handlungsempfehlungen bei Verletzung der persönlichen Integrität gelten auch für Bedrohung oder Gewalt. Das Vorgehen finden Sie hier: Was kann ich tun, wenn ich von Integritätsverletzungen betroffen bin?
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