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Wenn persönliche Merkmale zu Nachteilen führen
Diskriminierung am Arbeitsplatz ist die ungerechte oder benachteiligende Behandlung von Mitarbeitenden aufgrund persönlicher Merkmale wie etwa Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, sexuelle Orientierung oder Behinderung.
Diskriminierung kann sich auf verschiedene Weise äussern. Offene Diskriminierung sind beispielsweise ungleiche Gehälter oder fehlende Aufstiegsmöglichkeiten für bestimmte Gruppen.
Indirekte Diskriminierung zeigt sich zum Beispiel in Unternehmensrichtlinien, die ungewollt bestimmte Mitarbeitende ausschliessen.
Auf zwischenmenschlicher Ebene manifestiert sich Diskriminierung durch abwertende Bemerkungen oder mangelnde Wertschätzung.
Nein. Ungleichbehandlungen sind nur dann diskriminierend, wenn sie auf Merkmalen wie beispielsweise Geschlecht, Herkunft oder sexueller Orientierung beruhen und keine sachliche Rechtfertigung haben. Eine sachlich gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Mitarbeitenden – etwa aufgrund der Qualifikation oder der Berufserfahrung – bedeutet also keine Diskriminierung.
Verdeckte Diskriminierung geschieht durch scheinbar neutrale Massnahmen, die bestimmte Gruppen benachteiligen, beispielsweise durch Einstellungskriterien, die Frauen oder ältere Bewerber indirekt ausschliessen. Die verdeckte Diskriminierung entsteht oft durch unbewusste Vorurteile.
Reagieren Sie unmittelbar auf jede Diskriminierung – auch dann, wenn diese in humoristischer Form geäussert wird. Achten Sie zudem auf Beschwerden, Ungleichheiten bei Beförderungen oder auffällige Kündigungsraten bestimmter Gruppen. Auch regelmässige Mitarbeiterbefragungen können helfen, Diskriminierung zu erkennen.
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