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Fachbeitrag

Schutz der persönlichen Integrität – für Vorgesetzte und HR

Respekt fördern, Grenzen wahren

Am Arbeitsplatz treffen unterschiedliche Menschen mit verschiedenen Bedürfnissen, Erwartungen und Vorstellungen aufeinander. Meinungsverschiedenheiten und Konflikte sind da oft unvermeidbar.

Während Konflikte zum Arbeitsalltag gehören und auch positive Seiten haben, gehen Integritätsverletzungen weit über solche zwischenmenschlichen Spannungen hinaus.

Integritätsverletzung sind Angriffe auf eine Person als Ganzes – also Verhaltensweisen, die Grenzen verletzen und das Selbstwertgefühl der Betroffenen nachhaltig beeinträchtigen.

Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, Massnahmen zum Schutz der persönlichen Integrität am Arbeitsplatz zu ergreifen. Dazu gehören die betriebliche Prävention und die Unterstützung von Betroffenen.

So können Sie die persönliche Integrität Ihrer Mitarbeitenden schützen

Sorgen Sie für ein positives Arbeitsklima

Ein wertschätzendes und vertrauensvolles Arbeitsklima ist die wichtigste Voraussetzung, um Integritätsverletzungen vorzubeugen. Wo Offenheit, Toleranz und ein respektvoller Umgang die Zusammenarbeit prägen, kommt es seltener zu Integritätsverletzungen.

Formulieren Sie Weisungen, Reglemente, Verhaltenskodex

Halten Sie schriftlich fest, dass Ihr Unternehmen keine Verletzungen der persönlichen Integrität duldet. Die Weisung kann in die Anstellungsbedingungen, das Personalreglement oder andere Reglemente integriert werden. Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeitenden die Weisungen kennen.

Erstellen Sie zudem ein Reglement, das die verschiedenen Formen von Integritätsverletzungen definiert und über die zuständigen Ansprechpersonen, Konsequenzen und Sanktionen informiert. Dieses Reglement sollte auch über das Vorgehen im Beschwerdefall informieren.

Ernennen Sie Ansprechpersonen

Bestimmen Sie Ansprechpersonen, die bei Verdacht auf Verletzung der persönlichen Integrität kontaktiert werden können. Dabei sollte es sich einerseits um Ansprechpersonen handeln, die im Falle einer Meldung verpflichtet sind, Massnahmen zu ergreifen (Interventionspflicht). Gleichzeitig sollte eine vertrauliche Anlaufstelle (ohne Interventionspflicht) Betroffene möglichst niederschwellig unterstützen, indem sie Informationen zur Verfügung stellt und Handlungsoptionen aufzeigt.

Definieren Sie Prozesse für den Beschwerdefall

Legen Sie fest, wie bei Beschwerden oder Verdachtsfällen vorgegangen wird. Stellen Sie sicher, dass die verantwortlichen Personen ihre Rolle und Aufgaben kennen und in der Lage sind, ihren Handlungspflichten nachzukommen.

Schulen Sie Ihre Führungskräfte zu Konflikt- und Integritätsthemen

Führungskräfte sollten im Umgang mit Konflikten und Anzeichen von grenzverletzendem Verhalten geschult werden. Stellen Sie sicher, dass Konfliktsituationen frühzeitig angesprochen werden und bei grenzverletzendem Verhalten umgehend interveniert wird. Informieren Sie die Führungskräfte über die geltenden Reglemente und das Vorgehen bei Verdacht auf Integritätsverletzungen und im Beschwerdefall.

Informieren Sie alle Mitarbeitenden

Mitarbeitende müssen wissen, dass Integritätsverletzungen nicht toleriert werden, dass integritätsverletzendes Verhalten sanktioniert wird und Betroffene geschützt werden. Mitarbeitende sollten die Formen von Integritätsverletzungen kennen (Mobbing, sexuelle Belästigung, Diskriminierung und Gewalt/Bedrohung). Informieren Sie die Mitarbeitenden darüber, wie sie sich bei Integritätsverletzungen verhalten sollen, wo sie sich vertraulich beraten lassen oder einen Vorfall melden bzw. eine Beschwerde einreichen können.

Movis Fachberatung

Movis und die Tochterfirma IntegrityPlus bieten umfassende Beratung zum Schutz der persönlichen Integrität am Arbeitsplatz.

Kontaktieren Sie uns. Wir sind gerne für Sie da!

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