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Fachbeitrag

Sexuelle Belästigung – für Mitarbeitende

Sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, das die Würde einer Person verletzt.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist kein Kavaliersdelikt. Sie hat erhebliche Auswirkungen auf Betroffene und das Arbeitsklima.

Achten Sie darauf, wie Ihr Verhalten auf Kolleginnen und Kollegen wirkt. Respekt und Einvernehmen sind im zwischenmenschlichen Umgang am Arbeitsplatz entscheidend.

Was versteht man unter sexueller Belästigung?

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz beginnt dort, wo Ihr persönliches Empfinden sagt: Das geht zu weit. Jede Handlung mit sexuellem Bezug, die Sie nicht wollen und die Sie in Ihrer Würde verletzt, ist eine sexuelle Belästigung. Ihre persönlichen Grenzen sind entscheidend – nicht die Absicht der anderen Person.

Es handelt sich nur dann nicht um sexuelle Belästigung, wenn sich beide Personen mit den Handlungen einverstanden erklären. Das bedeutet: Nur ein ausdrückliches Ja ist wirklich auch ein Einverständnis.

Wenn Sie sich unwohl fühlen oder bedrängt werden, dann nehmen Sie Ihr Empfinden ernst. Sie haben das Recht, sich zu wehren und Unterstützung zu holen.

Was gilt als sexuelle Belästigung?
  • Unangebrachte oder anzügliche Bemerkungen über Aussehen oder Kleidung
  • Sexuelle Witze, Gesten oder Bemerkungen
  • Verbreiten sexueller Inhalte oder Bilder ohne Zustimmung
  • Unerwünschte Berührungen oder Annäherungsversuche
  • Aufdrängen von romantischen oder sexuellen Begegnungen
  • Explizite oder versteckte Drohungen bzw. Belohnungen im Zusammenhang mit sexuellen Gefälligkeiten
Was kann ich bei sexueller Belästigung tun?

Unsere Handlungsempfehlungen bei Verletzung der persönlichen Integrität gelten auch bei sexueller Belästigung. Das Vorgehen finden Sie hier: Was kann ich tun, wenn ich von Integritätsverletzungen betroffen bin?

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